Fahrtkosten absetzen
Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte können mit 0,30 Euro je km Entfernung angesetzt werden, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel komplett. Zusätzlich können Reisenebenkosten, wie z.B. Straßenbenutzung oder Telefonkosten geltend gemacht werden.
Fachliteratur absetzen
Fachliteratur, wie Fachbücher, Fachzeitschriften können angesetzt werden. Bei der Quittung für den Nachweis ist darauf zu achten, dass diese den Titel des Fachbuches bzw. der Fachzeitschrift enthält.
Unterbringung absetzen
Dazu gehören Übernachtungskosten und ggf. die Kosten einer doppelten Haushaltsführung.
Berufsbekleidung absetzen
Besondere berufstypische Bekleidung inkl. deren Reinigung.
Lehrgangsgebühren absetzen
Teilnahmegebühren, Zulassungs- und Prüfungsgebühren, wenn die Studien- bzw. Lehrgangsgebühren darlehensfinanziert sind auch Zinsen (Tilgungszinsen dürfen nicht angegeben werden), Kosten für amtliche Beglaubigungen von Zeugnissen.
Verpflegung absetzen
Verpflegungsmehraufwand: 12,00 Euro pro Tag bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden und ohne Übernachtung, jeweils 12,00 Euro für An- und Abreisetag bei anschließender oder vorhergehender auswärtiger Übernachtung, Zwischentag = 24,00 Euro.
Arbeitsmittel absetzen
Schreibmittel, Büromaterial, Kosten für Computer (soweit der Computer für die Weiterbildung genutzt wird, in der Regel wird eine 50 prozentige berufliche Nutzung angenommen), Kopierkosten, ggf. Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer.