Diese Weiterbildungen können Sie absetzen
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Diese Weiterbildungen können Sie absetzen

Weiterbildung von Steuer absetzen
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Fahrtkosten absetzen

Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte können mit 0,30 Euro je km Entfernung angesetzt werden, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel komplett. Zusätzlich können Reisenebenkosten, wie z.B. Straßenbenutzung oder Telefonkosten geltend gemacht werden.

Fachliteratur absetzen

Fachliteratur, wie Fachbücher, Fachzeitschriften können angesetzt werden. Bei der Quittung für den Nachweis ist darauf zu achten, dass diese den Titel des Fachbuches bzw. der Fachzeitschrift enthält.

Unterbringung absetzen

Dazu gehören Übernachtungskosten und ggf. die Kosten einer doppelten Haushaltsführung.

Berufsbekleidung absetzen

Besondere berufstypische Bekleidung inkl. deren Reinigung.

Lehrgangsgebühren absetzen

Teilnahmegebühren, Zulassungs- und Prüfungsgebühren, wenn die Studien- bzw. Lehrgangsgebühren darlehensfinanziert sind auch Zinsen (Tilgungszinsen dürfen nicht angegeben werden), Kosten für amtliche Beglaubigungen von Zeugnissen.

Verpflegung absetzen

Verpflegungsmehraufwand: 12,00 Euro pro Tag bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden und ohne Übernachtung, jeweils 12,00 Euro für An- und Abreisetag bei anschließender oder vorhergehender auswärtiger Übernachtung, Zwischentag = 24,00 Euro.

Arbeitsmittel absetzen

Schreibmittel, Büromaterial, Kosten für Computer (soweit der Computer für die Weiterbildung genutzt wird, in der Regel wird eine 50 prozentige berufliche Nutzung angenommen), Kopierkosten, ggf. Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer.