Oldtimer Kennzeichen oder 07-Wechselkennzeichen
Bis 28. Februar 2007 konnte ein 07-Wechselkennzeichen erteilt werden für Oldtimer und Youngtimer, die mindestens 20 Jahre alt waren; seit dem 1. März 2007 kann ein solches Kennzeichen nur noch für mindestens 30 Jahre alte Sammler-Fahrzeuge erteilt werden. Zu erkennen ist die rote 07er-Nummer (z. B. ORT-07123) ähnlich dem roten 06er Händler-Kennzeichen (z. B. ORT-06123). Auf dieses spezielle Wechselkennzeichen können mehrere Fahrzeuge eingetragen werden. Zur roten 07er-Nummer gehört jeweils ein rotes Heftchen (in den Bundesländern abweichend), in welches die Fahrzeuge eingetragen werden. Die Steuer beträgt z.Zt. pauschal pro Jahr für Kennzeichen nur für Motorräder 46,02 Euro und für 07er-Kennzeichen für alle anderen Kfz 191,73 Euro.
Auch nach dem 28. Februar 2007 bleiben bereits unbefristet bewilligte 07er-Schilder weiter gültig. Für befristet mit 07er-Status zugelassene Fahrzeuge gilt, dass manche, die jünger als 30 Jahre sind, den 07er-Status verlieren, jedoch nicht unbedingt alle. Einige Bundesländer haben bereits unabhängig von einer Befristung des Kennzeichens Bestandsschutz der Zulassung für bis zu dem Stichtag eingetragene Oldtimer Fahrzeuge unter 30 Jahre garantiert.
Die Definition dazu in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO: Gestattet sind Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur sowie An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen. Dies ändert sich auch nach der neuen FZV nicht.
Das Oldtimer 07 Kennzeichenpaar wird jeweils von einem Fahrzeug zum nächsten Fahrzeug mitgenommen und gewechselt; zum selben Zeitpunkt darf nur jeweils eines im Verkehr sein. Nicht statthaft ist der normale Alltagsgebrauch von Fahrzeugen mit 07er Wechselkennzeichen. 07er-Fahrzeuge dürfen ohne Umweltplakette in sämtliche Umweltzonen einfahren. In vielen Städten und Kreisen ist das 07-Kennzeichen schwierig zu erhalten, was mit Bedenken bezüglich eines möglichen Missbrauchs gerechtfertigt wird.
Voraussetzungen für den Erwerb dieses Kennzeichens:
- Der Oldtimer sollte nach der Intention des Gesetzgebers 30, darf im Ausnahmefall (Raritätenstatus mit Gutachten) jünger oder muss in seltenen Einzelfällen bei sehr hohen Stückzahlen der Baureihe auch älter als 30 Jahre sein.
- Das Fahrzeug muss vorübergehend stillgelegt sein (und entfällt deshalb auch nach zwölf Monaten automatisch in den nachfolgenden Statistiken des KBA Flensburg). Diese Stilllegung ist obligatorisch, um eine verdeckte Doppelanmeldung zu verhindern.
- In einigen bekannten Erteilungsfällen musste (ungesetzlicherweise) ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug nachgewiesen werden. Bei Betrieb mit Saisonkennzeichen müssen sich zwei oder mehr Alltagsfahrzeuge in ihren Zulassungsintervallen auf zwölf Monate ergänzen.
- Einzelne Zulassungsstellen interpretieren die Funktion dieses Wechselkennzeichen zur Einstiegshürde um und machen das Vorhandensein mindestens zweier Oldtimer zur Bedingung (ebenfalls ungesetzlich). Auf der anderen Seite der Hürde ist klar, dass mit 07er-Schildern bis zu zehn, auf Sonderantrag beim zuständigen Regierungspräsidenten auch bis zu 20 Oldtimer im Wechsel bewegt werden dürfen.
- Das Kennzeichen selbst, nicht aber das/die einzelne/n Fahrzeug/e, bedarf eines speziellen Versicherungsschutzes für Oldtimer oder Youngtimer (viele Versicherungen wollen Fotos von allen Seiten des Fahrzeugs, die einen sammlungswürdigen Zustand oder zumindest eine Seltenheit des Fahrzeuges belegen).
- polizeiliches Führungszeugnis ist in vielen Bundesländern vorzulegen.
Die Zulassungsstelle berechnet 96 Euro Gebühr + 28 Euro für die Oldtimer 07 Kennzeichen + 191,73 Euro pauschale Jahressteuer. Hinzu kommen die Kosten für die Haftpflichtversicherung je nach Anbieter und Fahrzeugen.